Ende der siebziger Jahre war Cincera in die Schlagzeilen gekommen, als bekannt wurde, dass er eine Datensammlung über «demokratiegefährdende» Personen führte. Die von der Moderatorin verwendete Qualifizierung ist zwar polemisch, aber unter Berücksichtigung der vormaligen Aktivitäten Cinceras Ende der siebziger Jahre und der aktuellen Vorfälle im EMD vertretbar, zumal ohne Zweifel ein gewisser sachlicher Konnex zwischen den beiden Ereignissen bestand. … Die UBI kommt aus diesen Gründen zum Ergebnis, dass die Sendung «Rundschau» vom 12. Juli 1990 die Konzession SRG nicht verletzt hat.