Die UBI hat sich nicht zu Stilfragen zu äussern. Die Art und Weise, wie die Moderatorin Nationalrat Seiler befragte, fällt unter diese Stilfragen. Es ist die Freiheit des Journalisten, die Art des Interviews zu wählen (angriffig, neutral, zurückhaltend; vgl. dazu auch Entscheid des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 21. Juni 1989 in Sachen Waldheim, EuGRZ, Nr. 15/16, 1989, S. 363 ff.). Allerdings ist nicht zu verkennen, dass der Informationsgehalt eines Interviews zweifellos auch vom Befragungsstil der Journalisten abhängt.