Die Grenzen der zulässigen Kritik sind bei Politikern… weitergezogen als bei Privatpersonen. Anders als diese setzen sich die Politiker unvermeidlich und wissentlich der eingehenden Kontrolle aller ihrer Worte und Taten durch die Presse und die allgemeine Öffentlichkeit aus und müssen daher ein grösseres Mass von Toleranz zeigen. Zwar erlaubt Art. 10 Abs. 2 EMRK den Schutz des guten Rufes anderer, das ist aller Personen, und dieser Schutz erstreckt sich auch auf Politiker, sogar wenn sie nicht in privater Eigenschaft auftreten. Jedoch muss in solchen Fallen der Schutzzweck gegen das Interesse an einer freien Diskussion politischer Fragen abgewogen werden.