6 Grundrechte Zeitschrift [EuGRZ] 1986, S. 428) grundsätzlich festgehalten: «Die Pressefreiheit stellt … für die Öffentlichkeit eines der besten Mittel dar, um die Ideen und Einstellungen politischer Führer zu erfahren und sich darüber eine Meinung zu bilden. Allgemein gehört die Freiheit der politischen Diskussion geradezu zum Kernbereich des Begriffs einer demokratischen Gesellschaft, wie er in der Konvention (EMRK) durchgehend gebraucht wird. Die Grenzen der zulässigen Kritik sind bei Politikern… weitergezogen als bei Privatpersonen.