Unter diesem Aspekt ist nicht zu beanstanden, dass Journalisten auf widersprüchliche Aussagen von Politikern aufmerksam machen. Es liegt dabei in der Natur der Sache, dass in erster Linie Personen, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen, durch die Medien der Spiegel ihrer eigenen Aussagen vorgehalten wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diesbezüglich im Entscheid Lingens vom B. Juli 1986 (VPB 50.112; Europäische