Selbst wenn die Aussagen überraschend und im Moment nicht überprüfbar waren, konnte die SRG von einem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit ausgehen, von den aufsehenerregenden Äusserungen Kohlschütters unmittelbar ins Bild gesetzt zu werden. 7. Der Beschwerdeführer beanstandet weiter, durch den Zusammenschnitt verschiedener Einzelaussagen, die dem zeitlichen Ablauf der Fichenaffäre keine Rechnung getragen habe, sei Bundespräsident Koller als Politiker mit einer inkonsequenten Haltung hingestellt worden. Dieser Eindruck, den die Sendung auf einen unvoreingenommenen Rezipienten gemacht habe, werde den wirklichen Verhältnissen nicht gerecht.