Der Beschwerdeführer rügt weiter, in der Sendung sei Andreas Kohlschütter viel Zeit für die Darlegung seiner «Erfahrungen» im Umgang mit der UNA (Anwerbungsversuch für eine Spitzeltätigkeit) eingeräumt worden. Die Aussagen von Kohlschütter seien in der Sendung völlig unkritisch wiedergegeben und als Tatsachen hingestellt worden. Ausserdem hätte sich für die Sendeverantwortlichen die Frage stellen müssen, ob Kohlschütter mit seinen Aussagen nicht militärische Geheimnisse preisgegeben habe. Eine von Bundesrat Villiger angeordnete Untersuchung im Nachgang zu dieser Sendung habe die Aussagen von Kohlschütter nicht bestätigen können.