Gestützt auf diese Quellen habe die Sendung in der Folge abenteuerliche Vermutungen und rührige Verdächtigungen ausgestreut, ohne dass deren Wahrheitsgehalt überprüft worden sei. Es war unter konzessionsrechtlichen Gesichtspunkten vertretbar, die «WoZ» als wöchentlich erscheinende Zeitung, die bekannt ist für eine radikale, linksalternative Meinung, und den «Fichenfritz» als publizistisches Organ des Komitees «Schluss mit dem Schnüffelstaat» im Rahmen der Sendung als Informationsquelle zu zitieren. Die ideologische beziehungsweise politische Position und Beheimatung dieser Medien darf beim Fernsehrezipienten vorausgesetzt werden.