Als weitere Rüge bringt der Beschwerdeführer vor: Der Entscheid, die «WoZ» als Quelle zu zitieren, hätte es im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung notwendig gemacht, deren politische Grundhaltung offen zu legen; dasselbe treffe für das Komitee «Schluss mit dem Schnüffelstaat» und ihr Organ «Fichenfritz» zu. Für eine ausgewogene Information seien diese Quellen bestenfalls im Rahmen einer «kritischen Würdigung» brauchbar. Gestützt auf diese Quellen habe die Sendung in der Folge abenteuerliche Vermutungen und rührige Verdächtigungen ausgestreut, ohne dass deren Wahrheitsgehalt überprüft worden sei.