Sämtliche fichierten Vorfälle waren in der Sendung mit einer Jahreszahl versehen, womit für den Fernsehrezipienten eine hinreichende Transparenz über die Zeitumstände möglich war. Nichts spricht dafür, dass die Auswahl der gezeigten Beispiele nicht vertretbar gewesen wäre. Die journalistische Bearbeitung eines Sendethemas verlangt zwangsläufig eine Selektion des verfügbaren Informationsmaterials. Dass die erwähnten Ficheneintragungen nicht den Tatsachen entsprochen hätten, beanstandet auch der Beschwerdeführer nicht. 5. Als weitere Rüge bringt der Beschwerdeführer vor: