nicht publizierter Entscheid der UBI vom 6. Juli 1990, «Rendez-vous am Mittag: Bundesrat Stich», E. 4.2.3). Nicht nur inhaltlich krass stossende Äusserungen, sondern auch die Art und Weise, wie eine Meinung vorgebracht wird, muss unter bestimmten Umständen für einen Veranstalter Anlass zu einer ausgleichenden Intervention sein (vgl. BGE 116 Ib 48 f., E. 8). 3. … 4. Der Beschwerdeführer beanstandet, die politische Vergangenheit von Urs Rauber - er wurde als Zeuge der Aussage zitiert, dass die «Verdächtigtenkartei» des EMD entgegen der Behauptung des Departementes auch noch nach 1977