Kohlschütter müsse man «fast» dankbar sein, dass er durch seine Darlegungen etwas Licht in diese undurchsichtigen Bereiche gebracht habe. Gegen diese Sendung erhob am 23. März 1990 H. zusammen mit 35 Mitunterzeichnern eine detailliert begründete Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (hiernach: UBI). Die Rügen grundsätzlicher Natur sind aus den nachfolgenden Erwägungen ersichtlich. Am 23. November 1990 wurde der «Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission zur besonderen Klärung von Vorkommnissen von grosser Tragweite im EMD» veröffentlicht (BBl 1990 III 1293).