Schliesslich wurden die Ereignisse durch die einleitende Einführung und die journalistischen Schlussfolgerungen in den schwierigen Kontext der Auslieferung eingebettet und ermöglichten damit dem Rezipienten die angezeigte Distanznahme zum konkreten Fall. Bezüglich der Darstellung der verschiedenen existierenden Versionen zu den präsentierten Fakten, haben die Journalisten der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht genügt.