13 Interpellation bestätigt. Die aus naheliegenden Gründen erfolgte verkürzte Darstellung in der Sendung war für das Verständnis des Themas nicht nachteilig, hat die entscheidenden Fakten nicht verfälscht und auch nicht die Grundlagen zur Meinungsbildung verändert. Dort, wo die Journalisten zwei Verfahren ineinander verschränkt dargestellt haben, hinterliess die Sendung einen vorteilhafteren Eindruck als bei einer streng formell juristischen Darstellung (Erteilung der Halbgefangenschaft entgegen zweier BGE und der Möglichkeit, weiterhin im Gefängnis zu bleiben).