Im vorliegenden Fall ist festzuhalten, dass Frau Kopp mit ihren Erfahrungen im Umgang mit der Presse durch eine kurze Frist nicht verunsichert werden konnte, zumal sie ausserdem über die notwendigen Informationen verfügte, um zu antworten. Die nachgesuchte Stellungnahme hat auch nicht die Einarbeitung in ein komplexes Problem oder eine vertiefte Kenntnis zu einem neuen, technischen, wissenschaftlichen oder speziell schwierigen Dossier vorausgesetzt.