Die UBI stellt fest, dass das EJPD im Blick auf die inkriminierte Sendung Frau Kopp die notwendigen Unterlagen zukommen liess, damit sie zu diesem Verfahren Stellung nehmen konnte (Antwort des Bundesrates, Ziff. 9). Bezüglich der Frist, die Frau Kopp zur Vorbereitung zur Verfügung stand, geht aus ihren eigenen Erklärungen hervor, dass sie einige Tage vor der Sendung kontaktiert worden ist.