Die problematische Darstellung dieses Aspektes in der Sendung stellt jedenfalls für sich allein keine Konzessionsverletzung dar. 5. Der Beschwerdeführer rügt ausserdem die Unangemessenheit gewisser in der Sendung gezeigter Bilder, die einen Bezug zur Repression während der Militärdiktatur in Argentinien hergestellt hätten sowie die Masslosigkeit der Sprache in gewissen Sequenzen. Die UBI ist der Auffassung, dass die durch Bilder vermittelte Erinnerung an die tragische Repression unter dem argentinischen Militärregime im Rahmen der gesamten Sendung keinen ungebührlichen Raum einnahm. Diese Sequenzen waren kurz gehalten.