diesbezüglich besteht also Ungewissheit. Da jedoch die Journalisten vom Prozess, der in Argentinien stattgefunden hat - in der Sendung wurde davon im Zusammenhang mit den Mitangeklagten von Frau X berichtet - Kenntnis hatten, wäre es aus der Sicht der UBI wünschbar gewesen, wenn auch über den Ausgang des erwähnten Verfahrens für Frau X informiert worden wäre. Festzuhalten ist indessen, dass diese Frage im Rahmen der gesamten Sendung nicht von entscheidender Bedeutung ist. Die problematische Darstellung dieses Aspektes in der Sendung stellt jedenfalls für sich allein keine Konzessionsverletzung dar.