Die Journalisten haben am Schluss der Sendung sogar präzisiert, dass die Mitangeklagten von Frau X, ausgeliefert im Frühjahr 1986, durch ein umstrittenes Urteil freigesprochen worden seien. Durch diese knappe Darstellung hat die Sendung zwar zu einer möglichen Interpretation Anlass gegeben, die sich indessen aus der zeitlichen Abfolge der Ereignisse ergibt. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass die Gründe für den Rückzug des Auslieferungsbegehrens nicht bekannt sind. Der Bundesrat erklärt in seiner Antwort, dass der Auslieferungsantrag von Argentinien ohne Angabe von Gründen zurückgezogen worden sei (vgl. Ziff. 7); diesbezüglich besteht also Ungewissheit.