demgegenüber erkläre sich dieser Rückzug durch den Umstand, dass Frau X durch die zuständigen argentinischen Gerichte für unschuldig erklärt worden sei. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass sich die Sendung darauf beschränkt, die Chronologie der Ereignisse darzustellen (Erlangung der Schweizer Staatsbürgerschaft zu Beginn des Frühjahres 1987 und Rückzug des Auslieferungsbegehrens Ende April 1987). Die Journalisten haben am Schluss der Sendung sogar präzisiert, dass die Mitangeklagten von Frau X, ausgeliefert im Frühjahr 1986, durch ein umstrittenes Urteil freigesprochen worden seien.