Dies ist eine mögliche Interpretation, die sich aus der Chronologie der Ereignisse aus naheliegenden Gründen ableiten lässt; dadurch wurde seitens der Journalisten jedenfalls die Grenze zulässiger Kommentierung nicht überschritten. Der Beitrag vermittelte ausserdem keineswegs den Eindruck, der Erwerb des Schweizer-Bürgerrechtes sei der einzige Grund für die Wiederverheiratung. Im übrigen handelt es sich