Sie hat hingegen die zeitliche Nähe der verschiedenen Ereignisse in dieser Angelegenheit dargestellt: Der Verzicht auf die bedingte Entlassung im September 1986, die Scheidung, ausgesprochen im Oktober 1986, und die in Abwesenheit der Ehefrau erfolgte Wiederverheiratung im Frühjahr 1987. Durch die Aneinanderreihung dieser erstellten Fakten konnte das Publikum möglicherweise schliessen, dass die drohende Auslieferung für den Zeitpunkt der erneuten Eheschliessung entscheidend war. Dies ist eine mögliche Interpretation, die sich aus der Chronologie der Ereignisse aus naheliegenden Gründen ableiten lässt;