4.a. Der Beschwerdeführer beanstandet weiter, die Information über die Heirat von Frau X sei nicht sachgerecht gewesen, weil die persönlichen Gründe und Umstände nicht erwähnt worden seien. Die UBI hält fest, dass die Sendung korrekt über die Etappen dieser in Mexiko geschlossenen Ehe von Frau X mit einem Schweizer berichtet hat (Antwort des Bundesrates, Ziff. 5 und 6). Hinsichtlich der Gründe für diese Heirat wurden in der Sendung keine expliziten Ausführungen gemacht. Sie hat hingegen die zeitliche Nähe der verschiedenen Ereignisse in dieser Angelegenheit dargestellt: