Festzustellen ist, dass in der Sendung zu keiner Zeit die Rede davon war, Frau Kopp habe das BAP angewiesen, sich der Gewährung der Halbgefangenschaft an Frau X nicht mehr zu widersetzen, obschon dieser Umstand zu zweien Malen vom BGer bestätigt worden ist (vgl. Antwort des Bundesrates, Ziff. 10).