ausserdem im Rahmen der Sendung über die Motive, die ihrem Entscheid zugrunde lagen, berichtet («Soweit ich weiss, hat man in diesem Fall aus humanitären Gründen eine spezielle Lösung getroffen»). Das Publikum verfügte damit über die notwendigen Informationen, um sich diesbezüglich eine eigene Meinung zu bilden (vgl. dazu nachfolgend E. 5). Festzustellen ist, dass in der Sendung zu keiner Zeit die Rede davon war, Frau Kopp habe das BAP angewiesen, sich der Gewährung der Halbgefangenschaft an Frau X nicht mehr zu widersetzen, obschon dieser Umstand zu zweien Malen vom BGer bestätigt worden ist (vgl. Antwort des Bundesrates, Ziff.