Die Sendung hat sich nicht zum Ziel gesetzt, die juristischen Aspekte der Ereignisse zu präsentieren, sondern es wurde der Versuch unternommen, die politische Dimension zu zeigen, namentlich die Art und Weise der Behörde im Umgang mit der Ermessensausübung. In dieser Hinsicht ist vertretbar, dass in der Sendung auf die (problematischen: vgl. dazu nachstehenden Absatz) familiären Erwägungen, die für den abweisenden Entscheid der Zürcher Behörden bezüglich der bedingten Entlassung von Frau X wegleitend waren, nicht hingewiesen wurde.