a BB UBI als erfüllt. b. (Andere Eintretensvoraussetzungen erfüllt) 2. Gemäss Art. 4 Abs. 2 Konzession SRG sind Ereignisse sachgerecht darzustellen, und die Vielfalt der Ansichten ist angemessen zum Ausdruck zu bringen. a. Die UBI hat aus dem Gebot der sachgerechten Darstellung von Ereignissen in ihrer Praxis abgeleitet, der Hörer oder Zuschauer müsse sich durch die in einer Sendung vermittelten Fakten und Meinungen ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt machen können und damit in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung zu bilden (vgl. Urteil des BGer vom 17. Oktober 1980, Schweizerisches Zentralblatt für Staatsund Gemeindeverwaltung [ZBl] 1982, S. 219 ff.;