Aus den dargelegten Gründen wurden die Anträge von der UBI abgelehnt. Soweit nötig wird auf die Beschwerdeschrift, die Antworten der SRG sowie auf einzelne Feststellungen, Aussagen beziehungsweise Sequenzen der beanstandeten Sendung in den Erwägungen näher eingegangen. II 1.a. Die Eingabe vom 23. Mai 1990 beinhaltete eine Liste mit 26 Namen und Unterschriften.