Die in der Liste der Beweismittel genannten Akten sowie die dort vorgeschlagenen Zeugeneinvernahmen seien zu edieren beziehungsweise durchzuführen. 4. Das vorliegende Verfahren sei nicht mit den anderen bei der UBI hängigen Verfahren betreffend die Berichterstattung über den Strafprozess gegen Frau Kopp zu vereinigen. … Mit Schreiben vom 24. Oktober 1990 liess die Rundschau-Redaktion der UBI die schriftliche Antwort des Bundesrates vom 24. September 1990 auf die parlamentarische Interpellation Pitteloud, «Argentinische Agenten in der Schweiz. Haltung des EJPD» (N 90.586; Amtl. Bull. 1990 N 2480-2482;