bewusst unterschlagen worden. Ähnliches gelte für den geschilderten Eheabschluss von Frau X mit einem Schweizer Bürger. Falsche Eindrücke seien zudem durch die Art und Weise der Sachverhaltsdarstellung entstanden, so zum Beispiel betreffend die Gründe, die zum Rückzug des argentinischen Auslieferungsbegehrens bezüglich Frau X geführt hätten. Weiter sei dem Zuschauer bildlich der Eindruck vermittelt worden, die damalige Departementsvorsteherin habe durch ihr Vorgehen indirekt die durch zahlreiche Menschenrechtsverletzungen bekannte, seinerzeitige argentinische Militärdiktatur begünstigt. Durch gezielte Wortwahl (Titel, saloppe Satzwendungen, Anspielungen) sei eine subtile Emotionalisierung