Im Jahre 1982 wurde die Auslieferung nach Argentinien - zu dieser Zeit noch eine Militärdiktatur - aufgrund allgemeiner Grundsätze des Völkerrechts verweigert; im Jahre 1986 - Argentinien hatte sich in der Zwischenzeit zum Rechtsstaat entwickelt - wurde sie indessen genehmigt, und die Auslieferung der Argentinier, die inzwischen für die in der Schweiz begangenen Straftaten verfolgt und verurteilt wurden, musste nach Ende der entsprechenden Strafverbüssungen endgültig vollzogen werden. Im Beitrag wurde weiter ausgeführt, wie Frau X sich der vom BGer bestätigten Auslieferung nach Argentinien entziehen konnte: