{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1991-03-18", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-56-27--_1991-03-18.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150001538.pdf?ID=150001538", "Checksum": "1dc5210c894c5bf7951a18201fa1321f"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 56.27 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.03.1991 JAAC 56.27 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 18.03.1991 JAAC 56.27 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 18.03.1991 JAAC 56.27 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:32:21", "Checksum": "4ae8f96b07f27857feb54247111671ea", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 18.03.1991 JAAC 56.27 \r\n\n 2\nBerichtet wurde über die Umstände der Verhaftung von Frau X und vier\nweiteren argentinischen Staatsangehörigen in der Schweiz sowie über die\nsie betreffenden argentinischen Auslieferungsbegehren und die Abwicklung\nder entsprechenden Verfahren vor den Bundesverwaltungsbehörden\nbeziehungsweise dem BGer: Im Jahre 1982 wurde die Auslieferung nach\nArgentinien - zu dieser Zeit noch eine Militärdiktatur - aufgrund allgemeiner\nGrundsätze des Völkerrechts verweigert; im Jahre 1986 - Argentinien hatte\nsich in der Zwischenzeit zum Rechtsstaat entwickelt - wurde sie indessen\ngenehmigt, und die Auslieferung der Argentinier, die inzwischen für die in der\nSchweiz begangenen Straftaten verfolgt und verurteilt wurden, musste nach\nEnde der entsprechenden Strafverbüssungen endgültig vollzogen werden.\nIm Beitrag wurde weiter ausgeführt, wie Frau X sich der vom BGer bestätigten\nAuslieferung nach Argentinien entziehen konnte: Nachdem gesagt wurde, dass\nes sich beim Anwalt von Frau X um einen guten Bekannten und ehemaligen\nStudienkollegen der damaligen Vorsteherin des EJPD handelte, der diese\npersönliche Beziehung zum Vorteile seiner Mandantin spielen liess, wurde das\nVerhalten von Frau Kopp wie folgt beschrieben:\n«…Und jetzt passiert Aussergewöhnliches: Die Chefin des EJPD schaltet sich\npersönlich in das Auslieferungsverfahren ein. Wie später beim berühmten\nTelefontip in Sachen Shakarchi schickt sie ihre persönliche Beraterin Katharina\nSchoop vor.\nAnfangs August 86 wird Frau Schoop im Auftrag ihrer Chefin beim\nBundesamt für Polizeiwesen (BAP) vorstellig. Das BAP verweist auf den\nAuslieferungsentscheid des BGer und warnt vor einer Einmischung der\nJustizministerin. Doch Frau Kopp lässt sich nicht bremsen. Und sie setzt sich\ndurch: Zähneknirschend erlaubt das BAP der Zürcher Justiz, die Auslieferung um\nein halbes Jahr hinauszuschieben. «Hoffentlich müssen nicht wir dafür gerade\nstehen», kommentiert ein hoher Beamter den Vorgang. Frau X wird also vorerst\nnicht ausgeliefert. Dank der Intervention von Frau Kopp hat sie entscheidend\nZeit gewonnen. Und sie nützt die Zeit…»\nIn der Folge wurde erzählt, wie - im Abwesenheitsverfahren - Frau X sich von\nihrem ersten Mann scheiden liess, sich später mit einem Schweizer Bürger\nvermählte und dadurch Schweizer Bürgerin wurde. Diese Sequenz endete\nmit der Feststellung, dass Argentinien daraufhin das Auslieferungsbegehren\nzurückzog.\nDramatische Bilder aus der Zeit der Militärdiktatur in Argentinien sowie\nHinweise auf die begangenen Menschenrechtsverletzungen wurden kurz\neingeblendet beziehungsweise erwähnt, um den politischen Kontext dieses\nAuslieferungsfalles zu schildern.\nZur Darstellung und Präzisierung einiger Aspekte dieser Geschichte wurden\nInterviews beziehungsweise Aussagen von mit diesem Fall vertrauten\nPersonen im Laufe der Sendung wiedergegeben. Die Journalisten wiesen\nauch darauf hin, dass sowohl Frau Kopp wie der Rechtsanwalt von Frau X\nund das EJPD Auskünfte zum Fall verweigerten. Deren autorisierte kurze\nStellungnahmen wurden in der Sendung indessen verlesen.\n\n"}