Aufgabe der UBI ist - im Rahmen ihrer Rechtsaufsichtskompetenz -, die ausgestrahlten Sendungen unter konzessionsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. In diesem Sinn ist konzessionsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass die SRG über gewisse Themen berichtet, die bereits die Aufmerksamkeit anderer Medien geniessen, sogar Gegenstand eventueller Pressekampagnen sein können. Würde man der SRG diese Möglichkeit nicht einräumen, wäre sie nicht in der Lage, über aktuelle Vorfälle zu berichten, sondern sie sähe sich gezwungen, über Themen erst dann zu informieren, wenn diese nicht mehr aktuell sind.