d. Die Vermutung, die Berichterstattung vom Fernsehen DRS sei einzig deshalb erfolgt, weil es über den bevorstehenden Eklat informiert gewesen sei, beinhaltet den Vorwurf einer abgesprochenen Kampagne gegen Bischof Haas. Es ist Sache des Veranstalters - im Rahmen seiner professionellen Sachaufsichtskompetenz - zu beurteilen, ob eine Sendung, die im Einklang mit anderen Publikationen gestaltet und ausgestrahlt worden ist, unangemessen den Eindruck erwecken kann, es handle sich um eine abgesprochene Pressekampagne, und es obliegt ihm daher, gegebenenfalls die sich aus professioneller Sicht aufdrängenden Entscheide zu treffen.