Diesbezüglich stellt die UBI fest, dass Bischof Haas eine Person des öffentlichen Lebens ist. Aus diesem Grund bietet Bischof Haas auch mehr als andere Mitbürger Anlass für verschiedene journalistische Darstellungen oder Berichterstattungen. Dass Journalisten ihn bei seinen amtlichen Tätigkeiten und Auftritten beobachten und dass sie darüber berichten, wie die öffentliche Meinung auf seine Person oder auf seine Aussagen reagiert, gehört zum freiheitlichen und demokratischen Konzept der verfassungsmässigen Programmautonomie des Veranstalters.