Es gehört zur Alltagsarbeit der Journalisten sowohl der schriftlichen wie der elektronischen Medien über Ereignisse aller Art zu berichten, deren Hintergrund zu recherchieren, allfällige Konflikte sichtbar zu machen und zu kommentieren. Grund und Anlass, weshalb ein Journalist über eine Begebenheit berichtet, ändert letztlich nichts am Umstand, dass ein Ereignis oder ein Vorfall sich unabhängig davon zuträgt, ob in Medien darüber informiert wird oder nicht. c. Der Grundvorwurf der Beanstandung liegt eigentlich in der Wahl des Sendegegenstandes. Diesbezüglich stellt die UBI fest, dass Bischof Haas eine Person des öffentlichen Lebens ist.