ihr haftete auch kein destruktiver Charakter an. b. Bei der «10 vor 10»-Sendung handelte es sich, wie die UBI feststellen konnte, um eine korrekte Reportage über wesentliche Passagen der Eröffnungsfeierlichkeiten der Theologischen Hochschule Chur. Zu Recht beanstanden die Beschwerdeführer auch nicht den in der Sendung geschilderten Ablauf der Zeremonie, die Auswahl der Auszüge beziehungsweise die Zusammenfassungen der gehaltenen Reden oder die Wiedergabe des Interviews mit Bischof Haas. Das Ereignis wurde sachgerecht dargestellt und angemessen kommentiert. Dasselbe gilt für die knappe Kurzmeldung in «DRS-aktuell», in der die Veranstaltung an der Hochschule Chur korrekt geschildert wurde.