Die UBI hat die beanstandeten Sendungen im Hinblick auf die erwähnten Grundsätze geprüft. a. Dass Auszüge aus der Semester-Eröffnungsfeier der Theologischen Hochschule - wie immer diese Zeremonie ablief - ausgestrahlt wurden beziehungsweise dass darüber in einer Kurzmeldung berichtet wurde, ist nicht zu beanstanden. Es handelte sich offensichtlich nicht um eine Ausstrahlung, die von der Thematik oder vom Stil her geradezu im direkten Gegensatz zu den im Leistungsauftrag formulierten Anforderungen an das Gesamtprogramm stand; ihr haftete auch kein destruktiver Charakter an.