1.a. … b. Betreffend die «Toleranz-Sendung», auf die die Beschwerdeführer Bezug nehmen, ist folgendes festzustellen: Aus der Darstellung (Titel der Eingabe, Gliederung der einzelnen Abschnitte) der Beschwerdeschrift ergibt sich, dass die «Toleranz-Sendung» nicht formell beanstandet wurde, sondern ausschliesslich als ein Element des ganzen Sachverhaltskomplexes zitiert wurde. Im Rahmen der vorliegenden Beschwerde müsste indessen ohnehin auf eine Beurteilung dieser Sendung gemäss Art.