Art. 4 Abs. 1 und 2 Konzession SRG. Programmautonomie. Themenwahl. - Zulässigkeit der Berichterstattung über die öffentliche Meinung betreffend Personen des öffentlichen Lebens wie Bischof Haas. - Unterscheidung zwischen professioneller Sachaufsichtskompetenz des Veranstalters und Rechtsaufsichtskompetenz der UBI. - Konzessionsrechtlich ist es der SRG nicht verwehrt, über aktuelle Vorfälle zu berichten, die bereits die Aufmerksamkeit anderer Medien geniessen, sogar Gegenstand von Pressekampagnen sind.