Dabei konnte jedoch kein Missverständnis zum Beispiel in dem Sinne entstehen, die im Bild gezeigten Redaktoren beziehungsweise Journalisten aus den ausschnittsweise dargestellten Sendegefässen würden den Zuschauern dazu raten beziehungsweise sie ermuntern, die SRG-Anleihe zu unterschreiben. Der Spot war korrekt gestaltet, zumal die aus verschiedenen Sendegefässen gezeigten Ausschnitte lediglich der Visualisierung des «Produktes» der SRG dienten. Die Ausstrahlung im Werbeblock gab zu keinen Beanstandungen Anlass. Somit kommt die UBI zum Schluss, dass die gerügte Werbung für eine SRG-Anleihe konzessionskonform war.