Erstmals am 29. November 1990 wurde ein Werbespot für eine Anleihe der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG) im Rahmen der Werbeblöcke des Fernsehens der deutschen und der rätoromanischen Schweiz (DRS) ausgestrahlt. Mit dem Logo der SRG gekennzeichnet warb eine unbekannte Stimme für die Unterzeichnung der Anleihe. Stumme Bilder von einigen populären SRG-Produktionen (Informationssendungen, Sportveranstaltungsübertragungen und so weiter) dienten dabei der Untermalung. Eine bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erhobene Beschwerde beanstandet, die obgenannte Ausstrahlung hätte Art.