Fernsehen. Aufsicht über die Werbung. Art. 17 BB UBI. Art. 4 und 15 Konzession SRG. Art. 3 Abs. 3 der Weisungen des Bundesrates über die Fernsehwerbung (BBl 1984 1364). - Das Verbot der Mitwirkung eines Fernseh-Mitarbeiters in Werbesendungen bezweckt die Gewährleistung der Transparenz einer Sendung; dementsprechend unterliegt die Beachtung dieser Bestimmung der Programmaufsicht der UBI. - Keine Rechtsverletzung durch ein Werbespot für eine Anleihe der SRG.