1 Beschwerdeverfahren für Radio und Fernsehen. Art. 15 Abs. 2 BB UBI. Beschwerdebegründung. Der Beschwerdeführer darf sich nicht mit Pauschalvorwürfen begnügen; er muss zumindest ansatzweise angeben, in welchen Aussagen oder Sequenzen einer Sendung er eine Konzessionsverletzung erblickt, auch wenn er ausser der Kassette der Sendung keine weiteren Akten und Unterlagen zur Verfügung hat.