4.3. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Bemerkung der Moderatorin, dass der Freispruch «von manchen nicht verstanden» wurde, «für die meisten schwer verständlich», «für manche gar ein Fehlurteil» war. Es war im Zeitpunkt der Sendung notorisch, dass Experten, Politiker und Bürger ihr Missbehagen über den Freispruch öffentlich bekundeten. Die Bemerkung der Moderatorin entsprach insofern der Realität. Auch ihre Vermutung, dass die Urteilsbegründung in Rechtskreisen noch einiges zu reden geben werde, ist durchaus vertretbar, zumal sie diesbezüglich durch den anwesenden Strafrechtsexperten Rehberg unterstützt wurde.