Überdies darf von einem Professor erwartet werden, dass er sich sachlich mit Argumenten auseinandersetzt, die nicht zu dem von ihm als richtig befundenen Ergebnis führen. Vorliegendenfalls hat die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) in der Wahl dieses Experten der cura in eligendo genügt. 3.2. In der beanstandeten Sendung kam zum Ausdruck, aus welchen nun schriftlich vorliegenden Gründen das BGer die drei Angeklagten von Schuld und Strafe (Kopp und Schwob) beziehungsweise lediglich von Strafe (Schoop) freigesprochen hat. Die erste dahingehende Information lieferte die Moderatorin im Tagesschaustudio.