4 äussern. Der Veranstalter durfte davon ausgehen, dass dieser Experte in kompetenter Weise die schriftliche Begründung analysieren, interpretieren und mediengerecht umsetzen konnte, wenn auch in der Tat abzusehen war, dass seine Haltung kritisch bleiben würde. Die allgemein bekannte Haltung einer Person schliesst ihre Einladung in die Sendungen eines Veranstalters nicht aus, solange dem Gebot der angemessenen Vielfalt der Ansichten in der Sendung entsprochen wird. Überdies darf von einem Professor erwartet werden, dass er sich sachlich mit Argumenten auseinandersetzt, die nicht zu dem von ihm als richtig befundenen Ergebnis führen.