Es habe nicht genügt, dass die Moderatorin es bei einem kurzen Hinweis bewenden liess, dass es auch Strafrechtler gebe, die die Meinung Rehbergs nicht teilten. Wenn auch die Vielfalt der Ansichten nicht in jeder Einzelsendung erfüllt werden müsse, sei gerade auch unter Berücksichtigung der Sendungen im Fernsehen DRS vom 21. und 23. Februar und von Radio DRS vom 23. Februar festzustellen, dass ausschliesslich Kritiker des Bundesgerichtsentscheides zu Worte gekommen seien. 3 … II