vorgelegen hätten. Ausserdem sei durch die erneute Einladung von Prof. Rehberg, der sich immer betont kritisch zum Freispruch geäussert habe, das Gebot der angemessenen Darstellung der Vielfalt der Ansichten verletzt worden. Da es auch Strafrechtsexperten gebe, die dem Urteil gegenüber in rechtlicher Hinsicht positiv eingestellt gewesen waren (z. B. Prof. Trechsel), wäre es nach Auffassung der Beschwerdeführerin unerlässlich gewesen, auch einen Befürworter des Freispruchs zu Worte kommen zu lassen. Es habe nicht genügt, dass die Moderatorin es bei einem kurzen Hinweis bewenden liess, dass es auch Strafrechtler gebe, die die Meinung Rehbergs nicht teilten.