Das Urteil sei unsachgerecht dargestellt worden, da nicht zum Ausdruck kam, dass das Gericht «klar und einstimmig» Frau Kopp in allen Punkten freigesprochen habe; die Hauptaussage habe vielmehr darin bestanden, dass Frau Kopp lediglich freigesprochen wurde, weil das BGer die Vorwürfe nicht zweifelsfrei habe nachweisen können, «wobei die Betonung auf der ersten Silbe des Wortes lag». Auch habe die Moderatorin ausgeführt, das Urteil sei von den meisten nicht verstanden worden und für manche gar ein Fehlurteil gewesen. Die Beschwerdeführerin rügt, dass solche Behauptungen nur hätten erhoben werden dürfen, wenn entsprechende Grundlagen, zum Beispiel das Ergebnis einer Umfrage,